Das Mahnverfahren – doch besser erst einmal außergerichtlich?

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Wenn eine freundliche Zahlungserinnerung, die erste Mahnung und weitere Mahnungen beim Kunden keinerlei Wirkung zeigen, kann das für Unternehmen ärgerlich sein. Schließlich mindern nicht bezahlte Rechnungen den finanziellen Erfolg einer Firma. Natürlich könnte man ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und somit mit Kanonen auf Spatzen schießen, aber es gibt eine sinnvolle Alternative: Ein außergerichtliches Mahnverfahren!

Nachfolgend erklären wir, wobei es sich bei einem solchen Mahnverfahren genau handelt, gehen auf das gerichtliche Mahnverfahren ein und geben Dir weitere Informationen und Tipps zu diesem Thema an die Hand. Schlussendlich ziehen wir ein Fazit und beantworten einige Fragen, die häufig zum außergerichtlichen Mahnverfahren gestellt werden.

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Außergerichtliches Mahnverfahren einfach erklärt

Wie man bereits an der Bezeichnung erkennen kann, geht es beim außergerichtlichen Mahnverfahren darum, Forderungen beim säumigen Kunden ohne rechtliche Schritte einzufordern. Dieser auch als kaufmännisches Mahnverfahren bezeichnete Weg, eine Geldforderung geltend zu machen, unterliegt keinem festgelegten Ablauf, sodass Gläubiger es selber in der Hand haben, ab wann sie dem Schuldner eine Zahlungsaufforderung schicken.

Außergerichtliches Mahnverfahren Ablauf

Auch wenn es keine offizielle Definition für den Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens gibt, haben sich folgende drei Schritte etabliert:

  1. Einige Tage nach Ablauf der Frist wird die Geldforderung als Zahlungserinnerung an den säumigen Kunden geschickt.
  2. Wird die Zahlung nicht getätigt, folgt eine zweite Mahnung bzw. Zahlungserinnerung.
  3. Im dritten und letzten Mahnschreiben wird neben der erneuten Geldforderung mitgeteilt, dass man bei ausbleibender Zahlung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten wird.

Wer Probleme damit hat, eine adäquate Zahlungserinnerung zu verfassen, kann sich auf zahlreichen Webseiten Zahlungserinnerung Muster anschauen und als Inspiration nutzen. Es gibt zudem auch viele Webseiten, auf denen sich entsprechende Muster zum Bearbeiten herunterladen lassen.

Das gerichtliche Mahnverfahren – ganz schön komplex

Die gesetzlichen Grundlagen

Beim gerichtlichen Mahnverfahren gibt es eine klar definierte rechtliche Grundlage für den Ablauf, wie man das Mahnverfahren einleitet. So darf der Gläubiger sein Geld einfordern, sobald der Schuldner sich im Zahlungsverzug befindet. In § 688–703d der Zivilprozessordnung (ZPO) ist festgelegt, wie das Verfahren sich gliedert.

Die unterschiedlichen Mahnstufen – wie läuft ein Mahnverfahren beim Gericht ab?

  1. Sobald der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt wurde, hat dieser zwei Wochen Zeit, um Widerspruch gegen das Verfahren einzulegen oder die Zahlung zu leisten. Dieser muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Wobei das Formular, welches der Mahnung beiliegt, zu verwenden ist. Ohne den Widerspruch ist die Zahlung innerhalb der Frist zu begleichen.
  2. Bei einem Widerspruch kann der Gläubiger diesen entweder akzeptieren oder er kann den Schuldner anklagen, um den Anspruch auf seine Forderung geltend zu machen.
  3. Kommt es innerhalb der zwei Wochen nicht zur Begleichung der Forderung, hat der Gläubiger die Möglichkeit, einen Vollstreckungsbescheid beim Gericht zu beantragen, welcher als Grundlage für eine Zwangsvollstreckung dient. Für den Gläubiger ist hierbei zu beachten, dass der Bescheid innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde, gestellt werden muss, damit der Vollstreckungstitel erstellt werden kann.

Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren

Die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheids hängen von der Höhe der Forderung ab. Beträgt diese maximal 1000 Euro, werden für die Durchführung des Mahnverfahrens mindestens 36 Euro fällig. Allerdings kommen u. U. noch Zinsen, Mahngebühren und weitere Beträge hinzu, welche sich in Deutschland in der Regel ebenfalls an die Höhe der Forderung orientieren.

Unterschied gerichtliches und außergerichtliches Mahnverfahren

Es gibt mehrere Unterschiede zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnverfahren. Die außergerichtliche Variante ist vor allem preiswerter und schneller, während das gerichtliche Mahnverfahren im Gegensatz zum außergerichtlichen Verfahren eine rechtliche Sicherheit bietet. Ebenso gibt es beim gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, das Geld mithilfe einer Zwangsvollstreckung vom säumigen Kunden einzuholen.

Da außergerichtliche Mahnungen keine rechtlich bindende Forderung darstellen, kann es zu einer Verjährung kommen. Wenn die Zuständigkeit rechtzeitig bei dem Gericht landet, ist das Risiko der Verjährung nicht gegeben.

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Einfach, bequem & kostengünstig: Vorteile des außergerichtlichen Mahnverfahrens

Das außergerichtliche Mahnverfahren legt eine ganze Reihe an Vorteilen an den Tag. Der wichtigste Vorteil ist, dass es sich für den Gläubiger um eine unkomplizierte Möglichkeit handelt, dieses Verfahren anzustoßen und dem Zahlungsverzug ein Ende zu setzen. Zumindest auf Webseiten wie WirMahnenFuerDich ist hier lediglich das Hochladen der fälligen Rechnung nötig. Weiterhin sind die Kosten für das außergerichtliche Mahnverfahren in Deutschland viel geringer als bei der gerichtlichen Variante oder sogar kostenfrei, wie es bei WirMahnenFuerDich der Fall ist.

Für wen eignet sich diese Art, eine Mahnung durchzusetzen?

Für jene, die Stress mit offenen Forderungen durch die Erstellung einer Zahlungserinnerung nach der nächsten, oder die gerichtliche Mahnung vermeiden möchten, ist das außergerichtliche Mahnverfahren genau das Richtige. Auch für den säumigen Kunden ist eine außergerichtliche Mahnung natürlich viel angenehmer als ein offizielles Schreiben vom Gericht. Und wenn eine außergerichtliche Mahnung trotz aller Bemühungen nicht mit Erfolg gekrönt ist, sind juristische Schritte immer noch möglich.

Tipps für Selbständige, Handwerksunternehmen und kleine Betriebe

Selbständige, Unternehmen des Handwerks sowie kleinere Betriebe haben oft weder Zeit noch Geld, um sich um säumige Kunden zu kümmern. Folgende Tipps können helfen, Stress mit säumigen Kunden zu vermeiden:
  • Klare Zahlungsbedingungen: Zahlungsfristen und -bedingungen sollten vor dem Kauf klar mit dem Kunden kommuniziert werden.
  • Freundlichkeit: Manchmal sind Kunden einfach vergesslich und durchaus gewillt, die Rechnung zu begleichen. Daher sollte die Freundlichkeit zumindest bei der ersten Zahlungserinnerungen gewahrt werden.
  • Dokumentation: Die schriftliche Kommunikation mit dem Kunden sollte festgehalten werden.
  • Kundenkontakt: Der Kundenkontakt sollte aufrecht gehalten werden, um Probleme rechtzeitig zu klären.
  • Bonitätsprüfung: Es kann Sinn ergeben beim Kunden eine Bonitätsprüfung durchzuführen, bevor Geschäfte mit ihm getätigt werden.

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Einfacher Ablauf des Forderungsmanagements mit WirMahnenFuerDich

Bei WirMahnenFuerDich ist das Forderungsmanagement völlig unkompliziert in drei Schritten zu bewerkstelligen:

  1. Wähle die noch nicht beglichene, aber fällige Rechnung.

  2. Lade die Rechnung kostenfrei als PDF-Datei hoch.

  3. Warte auf die Begleichung der Schulden durch den Kunden.

Fazit zum außergerichtlichem (kaufmännischem) Mahnverfahren

Von einem außergerichtlichen Mahnverfahren profitieren vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die noch kein eigenes Mahnwesen betreiben. Der Ablauf eines außergerichtlichen Mahnverfahrens ist mithilfe von WirMahnenFuerDich sehr einfach und kann innerhalb kürzester Zeit helfen, so dass Unternehmen nicht auf offenen Forderungen sitzen bleiben.

Zahlungserinnerung
Beim außergerichtlichen Mahnverfahren versuchen Gläubiger ihr Geld vom Schuldner einzutreiben, ohne vor Gericht zu gehen. Dieser auch als Kaufmännisches Mahnverfahren bezeichnete Prozess unterliegt keiner Regel. Trotzdem gehen die meisten Unternehmen so vor, dass drei Mahnungen verschickt werden, bevor das Gericht eingeschaltet wird.
Beim außergerichtlichen Mahnverfahren erhält der Schuldner zunächst eine Zahlungserinnerung, wobei auch Mahngebühren dazu kommen können. Reagiert der Kunde nicht, folgt eine zweite Mahnung. Wenn auch hier keine positive Reaktion folgt, wird dem Kunden die letzte Mahnung zugeschickt, wobei auch rechtliche Schritte angedroht werden, falls die Schulden nicht beglichen werden.
Ein großer Vorteil des außergerichtlichen Mahnverfahrens ist, wie unkompliziert dieser Prozess für den Gläubiger ist. Man benötigt keinen offiziellen Vordruck vom Gericht und es muss kein Antrag auf irgendetwas gestellt werden. Außerdem sind die Kosten viel geringer.
Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und keine Zeit mit dem Mahnwesen verschwenden möchten, machen alles richtig, wenn sie zunächst ein außergerichtliches Mahnverfahren lostreten.
Wenn außergerichtliche Schritte, Forderungen einzuholen, keine Wirkung entfalten, ist das gerichtliche Mahnverfahren notwendig. Zwar hat der säumige Kunde die Berechtigung, Einspruch einzulegen, aber letztendlich siegt das Recht.
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