Inhalt
Hast du es satt, dich weiter von deinen Schuldnern vertrösten zu lassen und auf deine Außenstände zu warten? Neben dem Ärger, den säumige Zahler verursachen, verschlechtern Außenstände deine Liquidität und führen zu Zinsverlusten. In besonders schweren Fällen können sie sogar das eigene Unternehmen in Schieflage bringen. Lass es nicht so weit kommen, sondern leite rechtzeitig ein Mahnverfahren ein. In diesem Beitrag erklären wir den Unterschied zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren und zeigen dir auf, wie du ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten kannst. Und denke daran: Wenn du dich nicht selbst mit Schuldnern auseinandersetzen möchtest, überlass das einfach den Profis von WirMahnenFürDich.de.
Möchtest Du effektiv Mahnverfahren einleiten und Deine Außenstände eintreiben?
Werden die Zahlungserinnerungen ignoriert, hilft nur das Mahnverfahren
Den Schuldner freundlich an eine offene Rechnung zu erinnern, ist meistens keine schöne Tätigkeit. Erstens verursacht der säumige Zahler dir zusätzliche Arbeit, zweitens schadet er deinem Unternehmen und drittens kann sich ein solches Verhalten negativ auf die Geschäftsbeziehung auswirken. Besonders ärgerlich wird es, wenn der Schuldner auf deine Zahlungserinnerungen oder Mahnschreiben nicht reagiert. Um dennoch deine Forderungen geltend machen zu können, bleibt dir nur der Weg zum Gericht. Doch lass dich von dem Wort Gericht nicht abschrecken. Mahngerichte sind nicht mit Strafgerichten zu vergleichen und einen Antrag für einen Mahnbescheid bzw. einen Online-Mahnantrag zu stellen funktioniert schnell und unkompliziert.
Unterschied zwischen außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren
Als außergerichtliche Mahnverfahren werden die Anstrengungen von Unternehmen oder Inkassobüros verstanden, um Schuldner dazu zu bewegen, ihre Außenstände bei dir für bereits erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Produkte zu begleichen. Diese Prozesse können vom Unternehmen individuell geregelt werden. Es gibt zwar Empfehlungen zum Ablauf, aber keinen gesetzlichen Rahmen. Und letztendlich ist das außergerichtliche Mahnverfahren auf die Kooperation des Schuldners angewiesen, um erfolgreich zu verlaufen. Anders sieht es bei einem gerichtlichen Mahnverfahren aus.
Ein gerichtliches Mahnverfahren bietet den Vorteil, dass du schnell und kostengünstig ohne Anhörung und Gerichtsverhandlung einen Mahnbescheid und im Weiteren auch einen Vollstreckungsbescheid für den noch offenen Betrag erhalten kannst. Bei einem Vollstreckungsbescheid oder auch Vollstreckungstitel genannt, handelt es sich um eine öffentliche Urkunde, die deinen geltend gemachten Anspruch bestätigt und mit der du eine Zwangsvollstreckung einleiten kannst. Das bedeutet, du kannst das Konto deines Schuldners in Höhe deiner Forderung pfänden lassen oder eine Vollstreckung des Sachwertes vorantreiben. Mittlerweile ist in allen Bundesländern das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt worden. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Standort deines Unternehmens ab. Die deutschen Mahngerichte haben hierfür eine zentrale Webseite eingerichtet.
Wichtige Schritte im Mahnverfahren
Eine Voraussetzung, um ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu können, ist, dass du deinem Schuldner bereits eine schriftliche Mahnung zugestellt haben musst und dass die Frist zur Zahlung des offenen Betrages verstrichen ist. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist also eine Folgemaßnahme, du kannst offene Rechnungen nicht direkt per Mahnbescheid einfordern. Daraus ergibt sich, dass du deine Mahnung in nachvollziehbarer Form zugestellt haben solltest – per Einschreiben oder per E-Mail – denn nur so kannst du belegen, dass du die Voraussetzungen für die Stellung des Antrags erfüllst. Das gerichtliche Mahnverfahren besteht dann aus folgenden Schritten:
- Du stellst den Antrag beim zuständigen Gericht – per Brief oder als Online-Mahnantrag.
- Das Gericht stellt dem Antragsgegner den Mahnbescheid zu.
- Im besten Fall begleicht der Antragsgegner seine Schulden und das Mahnverfahren ist an dieser Stelle beendet.
- Sollte der Antragsgegner die Forderung als nicht gerechtfertigt ansehen, hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Alles Weitere wird dann in einem Prozess geklärt.
- Wenn der Antragsgegner weder die Forderung begleicht, noch Widerspruch einlegt, bietet das gerichtliche Mahnverfahren eine weitere Eskalationsstufe: Du kannst einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
- Der Vollstreckungsbescheid wird dem Antragsgegner von einem Gericht oder einem Gerichtsvollzieher zugestellt. Du kannst ihn frühestens nach Ablauf der Mahnfrist beantragen und musst ihn spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides gestellt haben, ansonsten verfällt diese Möglichkeit.
- Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger Widerspruch einlegen. In dem Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
- Der letzte Schritt des gerichtlichen Mahnverfahrens ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Möchtest Du die wichtigen Schritte im Mahnverfahren verstehen und anwenden?
Das Mahnverfahren kann auch online eingeleitet werden
Im Rahmen des automatisierten Mahnverfahrens haben Antragsteller und Prozessbevollmächtigte die Möglichkeit der Online-Antragstellung. Die Voraussetzungen für das Online-Mahnverfahren sind, dass du Zugang zu einem Computer und einem Internetanschluss hast. Folgende Wege werden unterstützt:
- elektronische Übermittlung des Antrags per Signatur
- Ausdruck eines Barcode-Antrags
Für die elektronische Beantragung des Mahnbescheids benötigst du eine Branchensoftware sowie einen Zugang zu einem sicheren Übertragungsweg. Es handelt sich nämlich um höchst sensible Daten, deren Schutz sichergestellt sein muss.
Der Barcode-Antrag benötigt keine zusätzliche Software außer der Möglichkeit, PDF Dokumente öffnen zu können und du brauchst einen Drucker, um den Barcode, der aus deinem Antrag generiert wurde, auszudrucken. Diesen Ausdruck reichst du dann bei Gericht ein.
Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren?
Ein gerichtliches Mahnverfahren kannst du bei einem Mahngericht, das für dein Bundesland zuständig ist bzw. beim zentralen Mahngericht einleiten. Voraussetzung dafür ist, dass du deinem Kunden bereits eine schriftliche Mahnung zukommen lassen hast und dass dieser die Frist zur Zahlung nicht eingehalten hat. Ist die Frist verstrichen, kannst du schriftlich einen Mahnbescheid beantragen. Hierfür gibt es einen amtlichen Vordruck vom Gericht, der zwingend verwendet werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist ein Online-Mahnantrag. Zahlt der Gläubiger weiterhin nicht, kannst du im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Hierfür hast du nach Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids maximal sechs Monate Zeit.
Der Gläubiger hat die Möglichkeit sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen. Er hat dafür zwei Wochen Zeit. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, kommt es zu einem Gerichtsverfahren oder zur Einstellung des Verfahrens.
Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren sind abhängig von der Höhe der offenen Forderung und werden vom zuständigen Gericht festgesetzt. Es werden aber mindestens 36 Euro fällig – dies bezieht sich auf eine Forderungshöhe von bis zu 1000 Euro. Weitere Kosten können entstehen, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und ein Anwalt hinzugezogen wird.
Ein Mahnverfahren ist ein offizielles Verfahren, das an gewisse Vorgaben geknüpft ist und nach einem festen Ablauf vollzogen wird. Das bedeutet du kannst es erst einleiten, nachdem du deinem Schuldner eine schriftliche erste Mahnung gesendet hast und die von dir gesetzte Frist zur Zahlung des offenen Betrages verstrichen ist. Es empfiehlt sich, die Versendung der Mahnung zu dokumentieren – durch eine gesendete E-Mail oder ein Einschreiben, damit du dies beim Mahngericht nachweisen kannst.
Ein Mahnverfahren ist sinnvoll, wenn dein Gläubiger nicht auf Zahlungserinnerungen oder schriftliche Mahnungen reagiert und du keine Signale für eine außergerichtliche Einigung wie ein Angebot zur Ratenzahlung etc. erhältst. Denn dadurch hast du die Möglichkeit, deine Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Der weitere Ablauf ist dann festgelegt, du musst lediglich deinen Antrag auf Mahnbescheid stellen.