Eine Lohn- oder Kontopfändung darf dir nicht jede finanzielle Grundlage nehmen. Die Pfändungsfreigrenze 2025/2026 legt deshalb fest, welcher Teil deines Einkommens geschützt bleibt und welcher Betrag an einen Gläubiger abgeführt werden kann.
Entscheidend sind der jeweilige Geltungszeitraum, dein bereinigtes Nettoeinkommen und anerkannte Unterhaltspflichten. Hier liest du, wie du die Pfändungstabelle anwendest, welche Unterschiede zwischen Lohnpfändung und P-Konto bestehen und wann fachliche Hilfe sinnvoll ist.
Pfändungsfreigrenzen schützen dein Einkommen vor einer vollständigen Pfändung
Pfändungsfreigrenzen sichern das gesetzliche Existenzminimum eines Schuldners. Einkommen bis zum maßgeblichen Grundbetrag bleibt grundsätzlich unpfändbar. Liegt dein Arbeitseinkommen darüber, wird nicht automatisch der gesamte Mehrbetrag gepfändet, weil die gesetzliche Staffelung einen Teil weiterhin schützt.
Diese Zeiträume und Werte sind entscheidend
- Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag 1.555,00 Euro.
- In der Tabelle bleibt ein monatlicher Nettolohn bis 1.559,99 Euro ohne Unterhaltspflichten vollständig geschützt.
- Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Grundbetrag 1.587,40 Euro.
- Die Pfändungstabelle weist bis 1.589,99 Euro keinen pfändbaren Tabellenbetrag aus.
- Die Werte der Pfändungsfreigrenze 2026/2027 gelten bis zum 30. Juni 2027.
- Unterhaltspflichten können den pfändungsfreien Betrag deutlich erhöhen.
Für die Pfändungsfreigrenze ab 2026 kommt es auf den Abrechnungsmonat an. Für Juni gelten noch die Werte des Zeitraums 2025/2026, für Juli bereits die neuen Beträge. Eine bloße Zuordnung zum Kalenderjahr kann deshalb zu einer falschen Berechnung führen.
Der Pfändungsschutz betrifft vor allem laufenden Lohn, Gehalt und bestimmte Rentenzahlungen. Sonderzahlungen sind gesondert zu prüfen. So können einzelne Bezüge ganz oder teilweise pfändungsfrei sein, obwohl dein regelmäßiges Einkommen oberhalb der Freigrenze liegt.
Mit Pfändungstabelle und Pfändungsfreibetrag erkennst du geschützte Beträge
Die Pfändungstabelle ordnet deinem monatlichen Netto und der Zahl der berücksichtigten Unterhaltsverpflichtungen einen pfändbaren Betrag zu. Du suchst zuerst die passende Einkommensstufe und liest danach in der richtigen Spalte ab, wie viel abgeführt werden darf.
Die wichtigsten Grundwerte im Vergleich
| Geltungszeitraum | Monatlicher Grundbetrag | Erhöhung für die erste unterhaltsberechtigte Person | Erhöhung je weiterer Person bis zur fünften |
|---|---|---|---|
| 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 | 1.555,00 Euro | 585,23 Euro | 326,04 Euro |
| 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 | 1.587,40 Euro | 597,42 Euro | 332,83 Euro |
Der persönliche Pfändungsfreibetrag ist nicht einfach die Summe der Tabellenwerte. Die Pfändungstabelle arbeitet mit Stufen und gesetzlichen Quoten. Deshalb musst du den richtigen Monat, den maßgeblichen Nettolohn und die tatsächlich anerkannten Unterhaltspflichten zusammen betrachten.
Für die Pfändungsfreigrenze 2026 ist eine Tabelle mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2026 nötig. Bei höherem Netto steigt der pfändbare Anteil schrittweise. Oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrags ist der darüber liegende Teil des Einkommens vollständig pfändbar.
Dein Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten bestimmen, was gepfändet werden darf
Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen und nicht das Bruttogehalt oder der Kontoeingang. Der Arbeitgeber berücksichtigt gesetzlich vorgesehene Abzüge und prüft, ob Teile des Arbeitseinkommens besonders geschützt sind. Das ist bei einer Gehaltspfändung für jede Abrechnung neu zu beachten.
Diese Unterlagen erleichtern die Prüfung
- Aktuelle Lohnabrechnungen oder Rentenbescheide
- Nachweise über tatsächlich geleisteten Unterhalt
- Unterlagen zu Kindern und weiteren unterhaltsberechtigten Personen
- Bescheide über Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen
- Gerichtliche Entscheidungen über einen abweichenden Freibetrag
- Schriftverkehr mit Arbeitgeber, Bank und Gläubiger
Bei der Berechnung für 2026 wird ein Kind nicht allein wegen des Verwandtschaftsverhältnisses berücksichtigt. Maßgeblich ist, ob du gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet bist und ihn tatsächlich leistest. Eigene Einkünfte der betreffenden Person können auf Antrag teilweise angerechnet werden.
Schwankt dein Lohn, beziehst du zusätzlich eine Rente oder erhältst du Nachzahlungen, kann die Berechnung schwieriger werden. Dann solltest du jeden Monat gesondert prüfen. Eine einmal ermittelte Grenze lässt sich nicht ungeprüft auf spätere Abrechnungen übertragen.

Eine saubere Berechnung mit Pfändungsrechner verhindert falsche Ergebnisse
Ein Pfändungsrechner liefert eine erste Orientierung. Für einen Rechner zur Pfändungsfreigrenze 2026 brauchst du den korrekten Auszahlungszeitraum, dein bereinigtes Netto und die Zahl der anerkannten Unterhaltspflichten. Das Ergebnis ersetzt jedoch keine Prüfung des Pfändungsbeschlusses.
So vermeidest du typische Rechenfehler
| Prüfschritt | Richtige Grundlage | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| Zeitraum wählen | Abrechnung vor oder ab 1. Juli 2026 | Nur auf das Kalenderjahr schauen |
| Einkommen bestimmen | Bereinigtes monatliches Netto | Bruttolohn oder Kontoeingang verwenden |
| Unterhalt erfassen | Tatsächlich berücksichtigte Personen | Kinder automatisch mitzählen |
| Tabelle anwenden | Passende Zeile und Spalte | Eine veraltete Tabelle nutzen |
| Ergebnis prüfen | Pfändbarer Monatsbetrag | Sonderzahlungen ungeprüft einrechnen |
Ein Pfändungsrechner kann Sonderzahlungen, mehrere Einkommen oder gerichtliche Abweichungen oft nicht vollständig abbilden. Außerdem darfst du die Berechnung einer Lohnpfändung nicht mit dem Schutz bei einer Kontopfändung verwechseln. Beide Verfahren knüpfen an unterschiedliche Grundlagen an.
Eine frühere Prognose zur Pfändungsfreigrenze 2025/2026 ist durch die amtlichen Werte überholt. Gleiches gilt für eine alte Prognose zur Pfändungsfreigrenze 2026. Für den Zeitraum 2026/27 solltest du deshalb nur die endgültig bekannt gemachten Beträge verwenden.
P-Konto und Lohnpfändung schützen dein Geld auf unterschiedliche Weise
Bei einer Lohnpfändung berechnet der Arbeitgeber, welcher Teil deines Einkommens an den Gläubiger geht. Bei einer Kontopfändung schützt ein als P-Konto geführtes Girokonto einen monatlichen Grundbetrag. Seit Juli 2026 liegt dieser automatische Sockelbetrag bei 1.590 Euro.
Darauf solltest du beim P-Konto achten
- Du darfst nur ein Pfändungsschutzkonto führen.
- Dein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Der automatische Freibetrag kann sich durch weitere geschützte Beträge erhöhen.
- Für Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Leistungen kann eine Bescheinigung nötig sein.
- Reicht die Bescheinigung nicht aus, kann ein Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich werden.
- Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in die drei folgenden Kalendermonate übertragen werden.
Der P-Konto-Freibetrag und der Schutz des Arbeitseinkommens sind nicht identisch. Ein beim Arbeitgeber unpfändbarer Betrag kann nach der Überweisung auf ein ungeschütztes Konto dennoch von einer Pfändung erfasst werden. Deshalb ist die rechtzeitige Umwandlung wichtig.
Eine Einwilligung des Gläubigers brauchst du für die Umwandlung nicht. Bei komplizierten Fällen helfen das Vollstreckungsgericht, eine Schuldnerberatung oder eine fachkundige Kanzlei. Das gilt besonders, wenn mehrere Pfändungen zusammentreffen oder zusätzliche Beträge freigegeben werden sollen.
Bei Schulden und Privatinsolvenz helfen dir klare Nachweise weiter
Auch in einer Privatinsolvenz gelten die Pfändungsfreigrenzen für laufendes Einkommen. Im Insolvenzverfahren wird der pfändbare Anteil in der Regel an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter abgeführt. Das Insolvenzrecht verlangt dennoch eine genaue Prüfung von Unterhalt, Sonderzahlungen und weiteren Einkünften.
Ein Gläubiger benötigt für die Zwangsvollstreckung grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel. Danach kann er beispielsweise einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine Forderung pfänden lassen. Ein geordneter Forderungseinzug unterscheidet sich klar vom Auftreten eines privaten Schuldeneintreibers, und auch Inkasso unterliegt gesetzlichen Grenzen.
Fehler entstehen häufig bei Kindergeld, Nachzahlungen oder wechselndem Einkommen. Prüfe deshalb den Beschluss, deine Abrechnung und jede Bescheinigung zeitnah. Bei Streit über die Höhe kann ein Antrag beim Vollstreckungsgericht oder eine Beratung helfen, bevor sich die finanziellen Folgen verschärfen.
wirmahnenfuerdich.de hilft dir, bevor offene Forderungen unnötig eskalieren
Für Unternehmen beginnt gutes Forderungsmanagement lange vor einer Pfändung. Klare Rechnungen, nachvollziehbare Zahlungsziele und dokumentierte Erinnerungen begrenzen den Zahlungsverzug, halten Außenstände sichtbar und schützen die Liquidität. Dadurch steigt die Chance auf eine freiwillige Zahlung.
wirmahnenfuerdich.de unterstützt Gläubiger bei der strukturierten außergerichtlichen Kommunikation. Der Service organisiert Zahlungserinnerungen und Mahnungen, ist aber weder eine Kanzlei noch ein Inkassounternehmen. Falls du später Inkasso beauftragen oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten möchtest, erleichtert eine vollständige Dokumentation die nächsten Schritte.
Bleibt eine Forderung offen, können ein Onlinemahnantrag oder weitere rechtliche Maßnahmen infrage kommen. Unternehmen sollten Fristen dokumentieren und Verzugszinsen berechnen. Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen betrifft dabei vor allem Fälligkeit und Verzug, nicht die Höhe der Pfändungsfreigrenze.
Fazit: Mit klaren Pfändungsfreigrenzen behältst du deine Finanzen besser im Blick
Die Pfändungstabelle, dein Nettoeinkommen und anerkannte Unterhaltspflichten gehören zusammen. Für 2025/2026 und den anschließenden Zeitraum 2026/2027 gelten unterschiedliche Werte. Nutze daher die Tabelle, die zum jeweiligen Abrechnungsmonat passt.
Ein Pfändungsrechner bietet Orientierung, kann aber Sonderzahlungen, mehrere Einkünfte und gerichtliche Entscheidungen nicht in jedem Fall zuverlässig erfassen. Das gilt besonders, wenn gleichzeitig eine Lohnpfändung, ein P-Konto oder eine Privatinsolvenz besteht.
Als Schuldner solltest du Nachweise früh einreichen und Unklarheiten klären. Als Gläubiger kannst du durch saubere Prozesse im Forderungsmanagement unnötige Eskalationen vermeiden. Bei rechtlichen Zweifeln sind Schuldnerberatung, Gericht oder fachkundige Beratung die passenden Anlaufstellen.
Fragen und Antworten (FAQs) zur Pfändungsfreigrenze 2025/2026
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze im Jahr 2026?
Bis zum 30. Juni 2026 gilt ein monatlicher Grundbetrag von 1.555,00 Euro. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1.587,40 Euro. In der monatlichen Pfändungstabelle ist bei einem Nettolohn bis 1.589,99 Euro ohne Unterhaltspflichten kein Betrag pfändbar.
Wurde die Pfändungsfreigrenze zum Juli 2026 erhöht?
Ja. Der Grundbetrag stieg zum 1. Juli 2026 von 1.555,00 Euro auf 1.587,40 Euro im Monat. Auch die Erhöhungsbeträge für gesetzliche Unterhaltspflichten wurden angepasst.
Gilt die Pfändungsfreigrenze 2026/27 bis zum Sommer 2027?
Die zum 1. Juli 2026 eingeführten Werte gelten bis zum 30. Juni 2027. Eine mögliche Erhöhung ab Juli 2027 wird in einer neuen Bekanntmachung festgelegt. Frühere Schätzungen für 2026/2027 ersetzen diese amtliche Festsetzung nicht.
Wo finde ich die richtige Tabelle zur Pfändungsfreigrenze 2026?
Für Abrechnungsmonate ab Juli brauchst du die Pfändungstabelle mit Gültigkeit ab dem 1. Juli 2026. Dort suchst du deinen Nettolohn und anschließend die Spalte mit der zutreffenden Zahl unterhaltsberechtigter Personen.
Wie wirkt sich ein Kind auf die Pfändungsfreigrenze 2026 aus?
Ein Kind kann den geschützten Betrag erhöhen, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht und du tatsächlich Unterhalt leistest. Eigene Einkünfte des Kindes können auf Antrag berücksichtigt werden. Beim P-Konto ist für die Erhöhung häufig eine geeignete Bescheinigung erforderlich.